Außerhalb der Geschäftszeiten sind nachfolgende Handwerkerfirmen für Havariefälle als Notdienst zuständig:
(Wasserrohrbruch, Gasgeruch, Stromausfall in der gesamten Wohnung oder im Treppenhaus, schwere Verstopfungen im Sanitär- und Abwasserbereich, Ausfall der Wärmeversorgung)
Verstopfungen und Kanalreinigungen
Abwasserzweckverband Hettstedt:
Bereitschaftsdienst (0 34 76) 800 99 55
Kesselhut Entsorgungs GmbH:
(03 46 56) 30 150 oder 0173 / 6 40 18 31
Fa. Rohrfrei Herr Heinemann:
0176 / 38 09 12 88
Havarie im Bereich Heizung / Sanitär
I. u. II. WK / Altstadt
Fa. Frohberg:
(0 34 76) 20 07 11
I. u. II. WK
Fa. BMS Rockmann:
(0 3473) 87 04 0
III. u. IV. WK
Fa. Hahn:
(03 47 81) 20 514
Havarie in der Stromversorgung
gerade Kalenderwoche:
Firma KEAH GmbH:
(0 34 76) 93 66 74 oder 0176 / 98 93 47 17
ungerade Kalenderwoche:
Firma Elektro-Werner:
0171 / 65 30 555 oder 0170 / 23 77 780
Havarie im Bereich Fernwärme-Erdgas und Trinkwasserversorgung
Stadtwerke Hettstedt
Betriebsführungsbereitschaft unter 0173 / 56 44 013
Schlüsseldienst / Notöffnungen
Schlüsselservice WILLIG Aschersleben: (0 34 73) 80 88 88 oder 0175 / 888 66 88
Notdienste Landkreis Mansfelder Land
Allgemeiner Hinweis: In der „Mitteldeutschen Zeitung“ sind die Notrufe und die Telefonnummern der verschiedenen Störungsdienste veröffentlicht, ebenso wöchentlich in dem Tagesblatt „Wochenspiegel“.
Notdienst / Telefon
Polizei, Unfall 110 Leitstelle des Landkreises (03464) 56 98 89 10
Rettungsdienst/Feuerwehr 112 Polizeirevier Hettstedt (03476) 85 60
Diese Firmen sind berechtigt, Notreparaturen und Störungsbeseitigungen infolge von Havariefällen durchzuführen.
Der Notdienst darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Havarie oder Versorgungsausfall vorliegt in deren Folge bei verspätetem Eingreifen erhebliche Schäden auftreten würden.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen außerhalb der Geschäftszeiten der Wohnungsgesellschaft der Mieter als Auftraggeber fungiert. Werden die Handwerker wegen Bagatellschäden bestellt, deren Beseitigung auch während der normalen Geschäftszeiten erledigt werden können, bezahlt der Mieter diese Leistungen selbst.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen und Aushänge in ihrem Wohnhaus.