Telefonnummer

03476 / 85 96 - 0

E-Mail

info@woges-hettstedt.de

FAX

03476 / 85 96 - 13

Außerhalb der Geschäftszeiten sind nachfolgende Handwerkerfirmen für Havariefälle als Notdienst zuständig:
(Wasserrohrbruch, Gasgeruch, Stromausfall in der gesamten Wohnung oder im Treppenhaus, schwere Verstopfungen im Sanitär- und Abwasserbereich, Ausfall der Wärmeversorgung)

Verstopfungen und Kanalreinigungen

Abwasserzweckverband Hettstedt:

Bereitschaftsdienst  (0 34 76) 800 99 55

Kesselhut Entsorgungs GmbH:         

(03 46 56) 30 150 oder 0173 / 6 40 18 31

Fa. Rohrfrei Herr Heinemann:          

0176 / 38 09 12 88

Havarie im Bereich Heizung / Sanitär

I. u. II. WK / Altstadt  

Fa. Frohberg:  

(0 34 76) 20 07 11

I. u. II. WK   

Fa. BMS Rockmann:

(0 3473) 87 04 0

III. u. IV. WK  

Fa. Hahn:     

(03 47 81) 20 514

Havarie in der Stromversorgung

gerade Kalenderwoche:

Firma KEAH GmbH:         

(0 34 76) 93 66 74  oder  0176 / 98 93 47 17

ungerade Kalenderwoche:

 Firma Elektro-Werner:    

0171 / 65 30 555  oder  0170 / 23 77 780

Havarie im Bereich Fernwärme-Erdgas und Trinkwasserversorgung

Stadtwerke Hettstedt

Betriebsführungsbereitschaft unter  0173 / 56 44 013

Schlüsseldienst / Notöffnungen

Schlüsselservice WILLIG Aschersleben: (0 34 73) 80 88 88 oder 0175 / 888 66 88

Notdienste Landkreis Mansfelder Land

Allgemeiner Hinweis: In der „Mitteldeutschen Zeitung“ sind die Notrufe und die Telefonnummern der verschiedenen Störungsdienste veröffentlicht, ebenso wöchentlich in dem Tagesblatt  „Wochenspiegel“.

 

Notdienst / Telefon         

Polizei, Unfall                                110                  Leitstelle des Landkreises  (03464) 56 98 89 10

Rettungsdienst/Feuerwehr       112                   Polizeirevier Hettstedt      (03476) 85 60

Diese Firmen sind berechtigt, Notreparaturen und Störungsbeseitigungen infolge von Havariefällen durchzuführen.
Der Notdienst darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Havarie oder Versorgungsausfall vorliegt in deren Folge bei verspätetem Eingreifen erhebliche Schäden auftreten würden.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen außerhalb der Geschäftszeiten der Wohnungsgesellschaft der Mieter als Auftraggeber fungiert. Werden die Handwerker wegen Bagatellschäden bestellt, deren Beseitigung auch während der normalen Geschäftszeiten erledigt werden können, bezahlt der Mieter diese Leistungen selbst.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen und Aushänge in ihrem Wohnhaus.